Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung


Die Mitarbeitervertretung ist das gewählte Vertretungsorgan der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Borromäus Hospital.
Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung im Borromäus Hospital regelt die Mitarbeitervertretungsordnung der Diözese Osnabrück.
Dort sind u. a. der Ablauf der Wahlen, die Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber wie allgemeineAufgaben und Informationsrechte, Formen der Beteiligungsrechte wie Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrechte geregelt. Nähere Informationen sind z.B. auf der Seite der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung der Diözese Osnabrück unter „Ordnungen zu finden“. (www.diag-mav-os.de)
Die Mitarbeitervertretung im Borromäus Hospital trifft sich alle 2 Wochen zu einer Sitzung.
An der Sitzung nehmen der Schwerbehindertenvertreter und die Jugend- und Auszubildendensprecher teil.

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