Information für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Über das Hinweisgebersystem des Borromäus Hospitals können Verstöße gegen Gesetze oder gegen unternehmensinterne Richtlinien gemeldet werden. Hinweise im Sinne des HinSchG dürfen nur von natürlichen Personen abgegeben werden, die entweder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld dieser Informationen über Verstöße erworben haben. Damit können ausschließlich Mitarbeitende und Leiharbeitnehmer*innen eine Meldung über das Hinweisgebersystem abgeben.
Sollten Sie feststellen, dass Handlungen in Ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen, haben Sie nach dem HinSchG die Möglichkeit, Hinweise an die Meldestelle abzugeben.
Hierbei ist zu beachten, dass der gemeldete Verstoß auf den Beschäftigungsgeber bzw. das Beschäftigungsverhältnis bezogen ist. Verstöße in diesem Zusammenhang sind gem. § 3 HinSchG Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und unter den Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fallen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass Hinweise, die sich auf das Patientengeheimnis beziehen, so mitzuteilen sind, dass die Identität der Patienten*innen geschützt wird.
Alle Hinweise können in mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben werden. Folgende Meldekanäle stehen Ihnen zur Verfügung:

 

  •  Telefon: 0491-85 80608
  •  Intranet: Quicklink Meldewesen – Interne Meldestelle HinSchG

 

Es steht Ihnen auch die Kontaktierung der externen Hinweisgeber-Meldestelle offen:

  •  Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Sie erhalten nach spätestens sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Wir bitten Sie dann für eventuelle Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
Alle Meldungen erfolgen unter Einhaltung des Vertraulichkeitsgebots gem. § 8 HinSchG, nach dem die Identität der Hinweisgeber*innen, sowie auch weiterer von der Meldung betroffener Personen, zu schützen ist. Zudem ist sichergestellt, dass keine Nachteile aus einer Meldung für Hinweisgebende folgen dürfen. Dieser Schutz entfällt, sofern die hinweisgebende Person vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen mitteilt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Meldestelle um keine allgemeine Beschwerdestelle handelt. Für allgemeine Beschwerden steht Ihnen unser Meinungsmanagement zur Verfügung. 

 

Zertifiziert

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Kontakt

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Kirchstraße 61-67
26789 Leer | Ostfriesland

Telefon: 0491 85-0

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