Grundlage der Mitarbeitervertretungen (MAV)

Die katholische Kirche hat für ihre kirchlichen und caritativen Einrichtungen das „Mitarbeitervertretungsgesetz“ erlassen. Dort sind die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen geregelt. Eine Sonderstellung, die im Grundgesetz, Artikel 140 verankert ist.
Die Mitarbeitervertretungen vertreten die Mitarbeiter, die über die AVR eingestellt sind, gegenüber dem Dienstgeber.
Mitarbeitervertretungen sind vergleichbar mit Betriebsräten im gewerblichen Bereich, deren Rechtsgrundlage das Betriebsverfassungsgesetz ist und mit Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen, deren Rechte sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder gründen.
Für die Mitarbeitervertreter besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der auch am Ende ihrer Amtszeit noch nachwirkt.

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