Angepasste Besuchsregelung im Borromäus Hospital Leer
Keine feste Bezugsperson mehr
Die Erfassung der Kontaktdaten ist über ein Besucherformular möglich, das vor Ort auszufüllen oder über die Homepage abrufbar ist und mitgebracht werden kann.
Darüber hinaus müssen Besucher weiterhin einen Testnachweis vorlegen, unabhängig von ihrem Impfstatus. Die Kontrolle eines Impf- oder Genesenen-Nachweises entfällt. Ungeimpften Personen wird dadurch der Zutritt als Besucher weiter ermöglicht.
Ein zertifizierter Nachweis über einen negativen Antigentest (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) sollte unaufgefordert bei Betreten vorgezeigt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Eine Antigentestung ist im Testzentrum direkt vor dem Haupteingang des Borromäus Hospitals Leer möglich (https://apo-schnelltest.de/schnelltest-ostfriesland).
Darüber hinaus besteht weiterhin für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
Für Termine von ambulanten Patienten (u.a. MVZ, Ambulanzen) ist ein negativer Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) wünschenswert. Ein Test ist für diese Personen daher nicht verpflichtend, um Termine wahrnehmen zu können.
Begleitpersonen, die ohne medizinisch notwendigen Grund das Krankenhaus betreten, müssen einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
Stationäre Patienten und deren Begleitperson bringen den Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests zu ihrem vorstationären Termin mit.
Ausnahmen zur regulären Besuchsregelung sind individuell nur nach Absprache möglich. Dazu gehören:
• Notfälle
• Väter/eine Begleitperson auf der Wochenstation/ Kreißsaal
• Begleitperson bei Kindern
• Begleitperson bei beeinträchtigten Personen
• Angehörige von Patienten auf der Intensivstation und von Palliativpatienten
- Aktuelle Informationen zu den Maßnahmen im Borromäus Hospital Leer sind jederzeit zu finden unter: www.borromäus-hospital-leer.de