Angepasste Besuchsregelung im Borromäus Hospital Leer

Keine feste Bezugsperson mehr

Das Borromäus Hospital Leer aktualisiert aufgrund der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung seine Besuchsregelung. Patienten können ab Donnerstag, 9. Juni, Besuch von einer beliebigen Person für maximal eine Stunde am Tag erhalten. Die Besuchszeiten bleiben bei 13 bis 19 Uhr. Im Patientenzimmer dürfen sich nur maximal zwei Besucher aufhalten. Damit entfällt die Regelung von einer festen Bezugsperson.

Die Erfassung der Kontaktdaten ist über ein Besucherformular möglich, das vor Ort auszufüllen oder über die Homepage abrufbar ist und mitgebracht werden kann.

Darüber hinaus müssen Besucher weiterhin einen Testnachweis vorlegen, unabhängig von ihrem Impfstatus. Die Kontrolle eines Impf- oder Genesenen-Nachweises entfällt. Ungeimpften Personen wird dadurch der Zutritt als Besucher weiter ermöglicht.

Ein zertifizierter Nachweis über einen negativen Antigentest (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) sollte unaufgefordert bei Betreten vorgezeigt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Eine Antigentestung ist im Testzentrum direkt vor dem Haupteingang des Borromäus Hospitals Leer möglich (https://apo-schnelltest.de/schnelltest-ostfriesland).

Darüber hinaus besteht weiterhin für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.

Für Termine von ambulanten Patienten (u.a. MVZ, Ambulanzen) ist ein negativer Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) wünschenswert. Ein Test ist für diese Personen daher nicht verpflichtend, um Termine wahrnehmen zu können.

Begleitpersonen, die ohne medizinisch notwendigen Grund das Krankenhaus betreten, müssen einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.

Stationäre Patienten und deren Begleitperson bringen den Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests zu ihrem vorstationären Termin mit.

Ausnahmen zur regulären Besuchsregelung sind individuell nur nach Absprache möglich. Dazu gehören:

• Notfälle

• Väter/eine Begleitperson auf der Wochenstation/ Kreißsaal

• Begleitperson bei Kindern

• Begleitperson bei beeinträchtigten Personen

• Angehörige von Patienten auf der Intensivstation und von Palliativpatienten

 

  • Aktuelle Informationen zu den Maßnahmen im Borromäus Hospital Leer sind jederzeit zu finden unter: www.borromäus-hospital-leer.de

Zertifiziert

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015


Kontakt

Borromäus Hospital Leer gGmbH
Kirchstraße 61-67
26789 Leer | Ostfriesland

Telefon: 0491 85-0

E-Mail: info@hospital-leer.de

Copyright (c) 2015. Borromäus Hospital Leer gGmbH . Alle Rechte vorbehalten.