Konservative Therapie

 

Welche Verordnungsformen gibt es und was beinhalten sie?

 

Reha-Sport:

Gruppentherapie nach Diagnosegruppen sortiert und vom Arzt rezeptiert. Das Rezept muss mit der entsprechenden Diagnose vom Arzt ausgefüllt, durch den Patienten zu der Krankenkasse geschickt und von selbiger genehmigt werden. Im Genehmigungsschreiben wird die Anzahl der möglichen Einheiten angegeben. Mit diesem Genehmigungsschreiben und dem Rezept wenden Sie sich bitte an eine Physiotherapie-Praxis, die Reha-Sport anbieten kann.

Die Regelversorgung: 50 Termine innerhalb von 18 Monaten, Dauer 45 Minuten

Es ist kein Eigenanteil erforderlich, es besteht meist eine Warteliste.

 

KG-Gerät:

Findet in Kleingruppen mit maximal drei Patienten gleichzeitig statt, eine Einheit dauert 60 Minuten. In der Erstverordnung durch den Arzt werden sechs Einheiten verordnet, eine Folgeverordnung durch den Arzt wäre möglich.

  • Rezeptgebühr + Zuzahlung pro erbrachter Leistung nötig

 

T-rena:

Wird nach einer stationären Rehabilitation im Anschluss als ambulante Weiterbehandlung von der AHB-Klinik bei der Rentenversicherung beantragt. T-rena beinhaltet verschiedene Therapieansätze mit einer Dauer von 1,5 Std pro Trainingstag und circa 26 Trainingseinheiten.

 

Stoßwellentherapie:

Wird u.a. bei einer Verkalkung der Sehne zum Lösen der Verkalkungen eingesetzt. Ähnlich wie bei der Zertrümmerung von Nierensteinen geschieht dies durch Ultraschall. Es ist eine reine Privatleistung und muss vom Patienten bezahlt werden. Manche Kassen übernehmen die Kosten, eine Anfrage ist empfehlenswert. Die Preise sind sehr unterschiedlich und sollten vor Beginn erfragt werden. Drei bis fünf Anwendungen sind empfehlenswert. Durch das Lockern des Kalkes kann es zu einer vorübergehenden Schmerzzunahme kommen bis der gelöste Kalk vom Körper abgebaut ist.

 

Bewegungsbad:

Ist eine Gruppenanwendung unter physiotherapeutischer Anleitung im stehtiefen Wasser zu entsprechenden Gebieten wie z.B. Schulter/Nacken, Rücken oder Hüfte/Knie. Man nutzt die Auftriebskraft und den Wasserwiderstand. Ein Bewegungsbad kann vom Arzt rezeptiert werden, die Dauer ist circa 30 Minuten.

 

Physiotherapie / Krankengymnastik:

Einzelanwendungen, die vom Arzt rezeptiert werden und von den Kassen budgetiert sind, d.h. nur begrenzt verordnet werden können. Pro Rezept sind im Normalfall sechs x 20 Minuten verordnet.

Ergänzung: erste Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, Zuzahlung nötig

Zertifiziert

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