Neue Besuchsregelung im Borromäus Hospital Leer
Testpflicht für alle Besucher
Ein zertifizierter Nachweis über einen negativen Antigentest (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) sollte unaufgefordert bei Betreten vorgezeigt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Eine Antigentestung ist im Testzentrum direkt vor dem Haupteingang des Borromäus Hospitals Leer möglich (https://apo-schnelltest.de/schnelltest-ostfriesland).
Darüber hinaus greift eine FFP2-Maskenpflicht.
- Besuchsregelung im Überblick:
Besuche sind täglich in der Zeit von 13 bis 19 Uhr möglich und auf maximal eine Stunde und eine feste Besuchsperson am Tag begrenzt. Zudem dürfen sich im Patientenzimmer nur maximal zwei Besucher aufhalten. Die Erfassung der Kontaktdaten ist über ein Besucherformular möglich, das ebenfalls über die Homepage abrufbar ist und ausgefüllt mitgebracht werden kann. Der Nachweis über einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) ist vorzulegen.
Weiterhin haben auch geimpfte/genesene/getestete Besucher kein Besuchsrecht für Covid-Patienten. Besuche sind in diesem Zusammenhang nur nach Absprache mit der Station und dem behandelnden Arzt in Ausnahmefällen möglich.
Ausnahmen zur regulären Besuchsregelung sind individuell nur nach Absprache möglich.
Dazu gehören:
• Notfälle
• Väter/eine Begleitperson auf der Wochenstation/ Kreißsaal
• Begleitperson bei Kindern
• Begleitperson bei beeinträchtigten Personen
• Angehörige von Patienten auf der Intensivstation und von Palliativpatienten
Aktuelle Informationen zu den Maßnahmen im Borromäus Hospital Leer sind jederzeit unter www.borromäus-hospital-leer.de zu finden.