2G-Plus-Regel für Besucher im Borro 

FFP2-Masken-Pflicht für sämtliche externe Personen

Aufgrund des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes und der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt ab sofort im Borromäus Hospital Leer die 2G-Plus-Regel für Besucher. Das bedeutet, externe Besucher weisen zusätzlich einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) vor – unabhängig vom Genesenen- und Geimpftstatus. Begleitpersonen, die ohne medizinisch notwendigen Grund das Krankenhaus betreten, müssen ebenfalls einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) und einen 2G-Nachweis vorlegen.

Ambulante Patienten (MVZ, Ambulanzen) werden gebeten, einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) mitzubringen. Ein Test ist daher momentan nicht zwingend erforderlich.

Stationäre Patienten sind von der 2G-Plus-Regel ausgenommen.

Darüber hinaus greift eine FFP2-Maskenpflicht für sämtliche externe Personen und Patienten.

Besuchsregelung:

Besuche sind täglich in der Zeit von 13 bis 19 Uhr möglich und auf maximal eine Stunde und eine feste Besuchsperson am Tag begrenzt. Zudem dürfen sich im Patientenzimmer nur maximal zwei Besucher aufhalten. Die Erfassung der Kontaktdaten ist über ein Besucherformular möglich, das ebenfalls über die Homepage abrufbar ist und ausgefüllt mitgebracht werden kann. Es gilt eine Nachweispflicht über eine Genesung oder Impfung. Zusätzlich muss ein negativer Antigentest vorgelegt werden (2G-Plus-Regel). Patienten können von maximal einer Person zu Untersuchungen und in die Notaufnahme begleitet werden (medizinisch notwendige Begleitpersonen benötigen keinen 2G-Plus-Nachweis).

Für alle externen Personen ist weiterhin der Haupteingang ins Borromäus Hospital Leer zu nutzen. Besucher mit Symptomen erhalten keinen Zutritt.

Weiterhin haben auch geimpfte/genesene/getestete Besucher kein Besuchsrecht für Covid-Patienten. Besuche sind in diesem Zusammenhang nur nach Absprache mit der Station und dem behandelnden Arzt in Ausnahmefällen möglich.

Ausnahmen zur regulären Besuchsregelung sind individuell nur nach Absprache möglich. Dazu gehören:

• Notfälle

• Väter/eine Begleitperson auf der Wochenstation/ Kreißsaal

• Begleitperson bei Kindern

• Begleitperson bei beeinträchtigten Personen

• Angehörige von Patienten auf der Intensivstation und von Palliativpatienten

Zertifiziert

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015


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