Neue Besuchsregelung im Borro

Testpflicht fällt – Weiterhin FFP2-Maske notwendig

Mit den Plänen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ergeben sich zum 1. März Änderungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen in Gesundheitseinrichtungen.
So benötigen Besucher des Borromäus Hospitals Leer ab dem 1. März keinen Corona-Test-Nachweis mehr.
Noch bis zum 28. Februar steht vor dem Haupteingang des Borromäus Hospitals Leer, Kirchstraße 61-67, ein Schnelltestzentrum (Container) bereit. Dort können sich alle Besucher kostenlos testen lassen und erhalten einen Antigen-Schnelltest-Nachweis. Die Online-Anmeldung ist möglich unter: www.apo-schnelltest.de
Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für externe Personen, wie Patienten, Besucher, Begleitpersonen oder externe Mitarbeiter oder Dienstleister. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Besuche sind weiter in einem festen Zeitraum von 13 bis 19 Uhr und für die Intensivstation von 15 bis 19 Uhr möglich. Ausnahmen zur regulären Besuchsregelung werden individuell nur in Absprache mit der jeweiligen Station oder Abteilung gewährt.
„Wir begrüßen diese nächsten Schritte zurück in die Normalität und hinaus aus der Pandemie für unsere Patientinnen und Patienten. Besonders für sie sind Besuche von Angehörigen, Freunden und der Familie ein wesentlicher Faktor zur Genesung und ein Anker während einer Erkrankung“, teilt Krankenhausleitung Sarah Sebeke mit. Allerdings appelliert sie an die Besucher, sich auch weiterhin umsichtig und eigenverantwortlich zu verhalten mit Vorsicht und Rücksichtnahme auf vulnerable Personen.

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