Neue Hygienemaßnahmen im Borro

FFP2-Masken-Pflicht für Besucher, Begleitpersonen und ambulante Patienten

Die Corona-Infektionszahlen im Landkreis Leer und den umliegenden Kreisen steigen an und das Borromäus Hospital Leer verschärft seine Schutzmaßnahmen.

Ab morgen, 3. November, gilt für Besucher sowie ambulante Patienten und Begleitpersonen eine generelle FFP2-Maskenpflicht im Borromäus Hospital Leer.

Die bestehende Besuchsregelung bleibt weitestgehend erhalten: Besuche sind täglich in der Zeit von 13 bis 19 Uhr möglich und auf maximal eine Stunde pro Besuch begrenzt. Zudem dürfen sich im Patientenzimmer nur maximal zwei Besucher aufhalten. Die Erfassung der Kontaktdaten ist über ein Besucherformular möglich, das ebenfalls über die Homepage abrufbar ist und ausgefüllt mitgebracht werden kann. Es gilt eine Nachweispflicht über eine Genesung, Impfung oder einen negativen Antigentest. Patienten können von maximal einer Person zu Untersuchungen und in die Notaufnahme begleitet werden. Für alle externen Personen ist weiterhin der Haupteingang ins Borromäus Hospital Leer zu nutzen. Besucher mit Symptomen erhalten keinen Zutritt.

Weiterhin haben geimpfte/genesene/getestete Besucher kein Besuchsrecht für Covid-Patienten. Besuche sind in diesem Zusammenhang nur nach Absprache mit der Station und dem behandelnden Arzt in Ausnahmefällen möglich.

Ausnahmeregelungen zur regulären Besuchsregelung sind individuell nur nach Absprache möglich. Dazu gehören:

  • Notfälle
  • Väter/eine Begleitperson auf der Wochenstation/ Kreißsaal
  • Begleitperson bei Kindern
  • Begleitperson bei beeinträchtigten Personen
  • Angehörige von Patienten auf der Intensivstation und von Palliativpatienten

Für Patienten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Patienten, die nicht geimpft sind, sollten eine FFP2-Maske verwenden. Patienten mit Covid-typischen Symptomen müssen sich bei der Krankenhausinformation anmelden.

Zertifiziert

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Kirchstraße 61-67
26789 Leer | Ostfriesland

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